Vollmachten, Verfügungen und Erbe

Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht können? Wie können Sie künftige Erblasten vermeiden bzw. reduzieren und die Erbmasse steueroptimiert an Ihre Nachkommen übertragen? Wir beraten Sie gerne individuell!

Viele Menschen fragen sich, welche Notwendigkeit die Erstellung einer Vollmacht hat, da sie davon ausgehen, dass sich die Familie oder der Partner um alles kümmern, wenn sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Aber: Selbst nahestehende Verwandte/Partner dürfen erst dann die Betreuung/Bearbeitung der Rechtsgeschäfte übernehmen, sofern sie bevollmächtigt oder als Betreuer gerichtlich bestellt wurden. Durch Krankheit oder Unfall können Sie ausfallen oder zum Betreuungsfall werden. Sorgen Sie rechtzeitig vor und regeln Sie selbst wer dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen entscheidet. Somit entgehen Sie im Betreuungsfall der Fremdbestimmung durch Gerichte oder Berufsbetreuer.

Was bedeutet rechtliche Vorsorge?

In der Bevölkerung wird diese Thematik oft unterschätzt, falsch bewertet oder einfach „vor sich hergeschoben“. Im Ernstfall sind doch üblicherweise der Ehepartner, die Kinder oder Verwandte zur Vertretung berechtigt, oder? Dies ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. In einem Betreuungsfall (Bsp. Unfall, Demenz, etc.) kann ein gültiges Rechtsgeschäft für volljährige Personen nach § 164 ff. BGB sowie § 662 ff. BGB nur dann von einer anderen Person durchgeführt werden, wenn hierfür eine gültige Vollmacht besteht. Um auch in Zukunft in diesem altersübergreifenden Bereich ein sicheres Gefühl zu haben, sollten Sie jetzt handeln! Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung diese wichtigen Dokumente anzufertigen. Aber: Möchten Sie, dass im Falle einer Betreuung das Gericht eine fremde Person bestellt, die Sie in persönlichen Sachverhalten vertritt? Auch Ihre Angehörigen werden im Betreuungsfall durch die Vorsorgeunterlagen entlastet. Wählen Sie eine selbstbestimmte Zukunft – egal welche Situation eintritt.

Schieben Sie diese sensible Angelegenheit nicht vor sich her. Von Woche zu Woche, von Monat zu Monat, von Jahr zu Jahr … bis es vielleicht zu spät ist. Es gilt, so früh wie möglich aktiv zu werden und nicht nur das Thema auf sich zukommen zu lassen. Ergeben sich offene Fragen für Sie? Sind Unklarheiten vorhanden? Grundsätzlich gibt es keine Formvorschriften für die Erstellung von Vollmachten und Verfügungen. Außerdem ist es nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt und/oder Notar für die Ausfertigung dieser Dokumente aufzusuchen. Eine anwaltlich niedergeschriebene Vollmacht oder Verfügung
muss nicht komplex und kostspielig sein. Aber ohne die Kontaktaufnahme zu Experten und Spezialisten auf diesem Gebiet stellt sich zweifelsohne immer die Frage:

  • Wird meine Vollmacht bzw. Verfügung im Notfall anerkannt?
  • Sind diese Dokumente rechtssicher und nachvollziehbar formuliert?
  • Entspricht alles der aktuellen Gesetzeslage?

Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht regelt Ihre persönlichen Angelegenheiten für den Fall, dass Sie krankheits- oder altersbedingt
dazu nicht mehr in der Lage sind. Eine oder mehrere von Ihnen festgelegte Vertrauensperson(en) wird/werden bevollmächtigt, in jedem Lebensbereich für Sie bzw. in Ihrem Sinne Entscheidungen zu treffen.
Beispiel: Frau Müller leidet an Alzheimer. Da sie keine Vollmacht unterschrieben hat, erlaubt das Gericht ihrem Mann nicht sich um sie zu kümmern, sondern bestellt einen gesetzlichen Pfleger. Sie wird in ein Pflegeheim gebracht, wo Sie täglich von fremden Leuten versorgt wird. Da Herr Müller eine geringere Rente als Frau Müller hat, geht das Gericht davon aus, dass er seine Frau nur des Geldes wegen betreuen möchte. Einem ärztlichen Attest zufolge wird sich der gesundheitliche Zustand von Frau Müller in fremder Obhut allerdings verschlechtern. Nachdem Herr Müller die Kosten für das gemeinsame Haus nicht mehr tragen konnte, bewohnt er nun eine kleine Mietwohnung. Dort darf nun auch seine Frau wieder mit einziehen, jedoch wird Sie noch weiterhin von einem Pfleger betreut.
Mit dem Abschluss einer Vorsorgevollmacht hätte Herr Müller die Betreuung seiner Frau übernehmen dürfen und beide hätten weiterhin im gemeinsamen Haus leben können.

Betreuungsverfügung
Mithilfe einer Betreuungsverfügung kann eine angeordnete Betreuung von Amts wegen durch einen gesetzlichen Betreuer vermieden und eigene Belange festgelegt werden. Diese Interessen betreffen die Art und den Ort der Betreuung sowie die gewünschte Betreuungsperson.

Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung sind Ihre Ansichten zur ärztlichen Betreuung und medizinischen Versorgung festgelegt. Diese Verfügung wird berücksichtigt, wenn Sie vor oder während einer medizinischen Behandlung nicht in der Lage sind, Ihren persönlichen Willen mit Worten zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihre schriftlich formulierte Patientenverfügung zu halten und den darin festgelegten Wünschen mit einer entsprechenden Behandlung nachzukommen.

Unternehmervollmacht
Entlasten Sie Ihre Familie und Geschäftspartner, indem Sie entscheiden, wie und von wem Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Übernehmen Sie die Verantwortung wie und vor allem von wem Ihr Unternehmen im Falle Ihres Ausfalls weitergeführt wird.

Sorgerechtsverfügung
Um Ihre Kinder im Falle Ihres Ablebens zu schützen, bestimmen Sie einen vertrauensvollen Vormund oder Pfleger, welcher sich um Ihre Kinder und deren Verbleib kümmert. Auch ein Ausschluss bestimmter Personen vom Erhalt des Sorgerechts ist mit einer Sorgerechtsverfügung möglich.

Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem renommierten Partner Jura Direkt ein Komplettpaket rund um das Thema Vollmachten und Verfügungen:

  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente nach Ihren Vorstellungen und Wünschen. Die Ausarbeitung sowie Prüfung der Dokumente übernehmen unsere kooperierenden Rechtsanwälte.
  • Regelmäßige Statusmitteilungen über Ihre hinterlegten Daten
  • Update-Service Ihrer Stammdaten für ständige Aktualität der Daten
  • Aktualisierung der Vollmachten und Verfügungen bei Gesetzesänderungen
  • Archivierung/Digitalisierung einer Kopie der individuellen Vorsorgedokumente
  • Erneute Anfertigung der Vollmachten/Verfügungen bei Verlust oder Schaden der Dokumente
  • Bei Rückfragen stehen wir Ihnen, Ärzten, Gerichten und Bevollmächtigten gerne telefonisch mit unserer Vorsorge-Hotline zur Verfügung
  • Vorsorgeausweis im Scheckkartenformat mit allen wichtigen Daten und Informationen für den Notfall
  • Eintragung Ihrer Vollmachten und Verfügungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer
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